Individueller Bedarf
Jede Entscheidung soll sich weiterhin nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes richten.
SCHULBEGLEITUNG · INKLUSION · HAMBURG
Hamburg hat die Organisation der Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 verändert. Diese Seite trennt die Darstellung der Schulbehörde, die konkret beschlossenen Organisationsänderungen, die Kritik der Elternkammer und offene Fragen.
Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung Hilfe benötigen, um am schulischen Alltag und an der pädagogischen Arbeit der Schule teilzuhaben. Die Schulbehörde beschreibt Schulbegleitung als ergänzende Assistenzleistung und nicht als Ersatz für pädagogische, sonderpädagogische oder sozialpädagogische Arbeit der Schule.
Jede Entscheidung soll sich weiterhin nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes richten.
Nach Angaben der Behörde gibt es weiterhin keine Höchstgrenze für die Zahl der Bewilligungen.
Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen sollen die bisherigen Bewilligungsverfahren unverändert bleiben.
Quelle: BSFB, Pressemitteilungen vom 26.06. und 01.07.2026.
Schulbegleitungen durch Freiwilligendienstleistende sollen vollständig über sogenannte Kombinationsmaßnahmen organisiert werden.
Die Behörde definiert Kombinationsmaßnahmen als Formen der Schulbegleitung, bei denen eine Begleitungskraft mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder innerhalb einer Schule unterstützt.
Ist eine bewilligte Schulbegleitung noch nicht besetzt, sollen bestehende Kombinationsmaßnahmen derselben Kategorie genutzt werden. In begründeten komplexen Einzelfällen sollen Ausnahmen bei der Höherqualifizierung möglich bleiben.
Bei künftig festgestelltem möglichen Förderbedarf Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung soll im ersten Schulbesuchsjahr zunächst geprüft werden, welche vorhandenen Hilfen ausreichen. Danach kann geprüft werden, ob zusätzlich Schulbegleitung erforderlich ist; komplexe Einzelfälle können früher bewilligt werden.
Wichtig: Eine personenbezogene Bewilligung war auch bisher nicht automatisch gleichbedeutend mit einer exklusiven 1:1-Begleitung; Hamburger Informationsmaterial sah bereits vor, dass eine personenbezogene Bewilligung gegebenenfalls innerhalb einer Kombinationsmaßnahme umgesetzt werden kann.
Wenn ein Kind jedoch tatsächlich eine exklusive 1:1-Begleitung hatte und diese durch eine geteilte Begleitung ersetzt wird, verändert sich die gleichzeitig verfügbare individuelle Unterstützung: Eine Person kann nicht zwei Kinder an verschiedenen Orten zur selben Zeit begleiten. Ob eine solche geteilte Organisation den festgestellten Bedarf eines konkreten Kindes deckt, ist deshalb eine Einzelfallfrage.
Die Behörde verweist auf steigende Gesamtausgaben, unveränderte rechtliche Anspruchsvoraussetzungen und die Orientierung am individuellen Bedarf. Für 2027 nennt sie rund 44 Mio. Euro für Schulbegleitung.
Stellungnahme der Behörde lesen ↗ (öffnet in einem neuen Tab)Die Elternkammer kritisiert unter anderem die stärkere Bündelung, Änderungen bei unbesetzten Stellen, die Qualifikation des eingesetzten Personals und das Verfahren bei LSE. Sie fordert eine bedarfsgerechte und transparente Ausgestaltung.
Beschluss der Elternkammer lesen ↗ (öffnet in einem neuen Tab)Die Elternkammer weist selbst darauf hin, dass daraus keine allgemeine Fehlerquote für alle Schulbegleitungsentscheidungen abgeleitet werden darf. Die Zahlen zeigen jedoch einen erheblichen Umfang nachträglicher Überprüfung.
Quelle: Elternkammer Hamburg, Beschluss vom 15.09.2026 ↗ (öffnet in einem neuen Tab)
ZWEI SYSTEME VERÄNDERN SICH
Schulbegleitung und Ganztagszuweisung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Schulbegleitung ist individuelle Assistenz zur Teilhabe. Die GTS-Zuweisung finanziert dagegen allgemeine schulische Ressourcen für den Ganztag, etwa Lehrkraftzeit, Erzieheranteile und Honorarmittel.
Individuelle oder gebündelte Assistenz für Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf.
Allgemeine personelle und finanzielle Ressourcen, mit denen die Schule ihren rhythmisierten Ganztag organisiert.
Da die beiden Systeme verschiedene Funktionen haben, können sie einander nicht einfach ersetzen. Wenn an einer Schule gleichzeitig individuelle Assistenz stärker gebündelt und der Professionenmix des GTS-Ganztags verändert wird, kann zusätzlicher Koordinationsdruck entstehen. Wie groß dieser Effekt an einer einzelnen Schule ist, lässt sich ohne schulspezifische Daten nicht seriös beziffern.
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG
Der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat Ende September auch eine öffentliche Anhörung zur Schulbegleitung beschlossen. Der auf dieser Website genannte Termin 7. Oktober 2026 bezieht sich ausschließlich auf die geplante Anhörung zum GTS-Ganztag. Für die Anhörung zur Schulbegleitung wird hier kein Termin genannt.
NDR-Bericht zum Beschluss öffentlicher Anhörungen (öffnet in einem neuen Tab)