SCHULBEGLEITUNG · INKLUSION · HAMBURG

Schulbegleitung in Hamburg: Was sich 2026/27 ändert

Hamburg hat die Organisation der Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 verändert. Diese Seite trennt die Darstellung der Schulbehörde, die konkret beschlossenen Organisationsänderungen, die Kritik der Elternkammer und offene Fragen.

Worum geht es?

Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung Hilfe benötigen, um am schulischen Alltag und an der pädagogischen Arbeit der Schule teilzuhaben. Die Schulbehörde beschreibt Schulbegleitung als ergänzende Assistenzleistung und nicht als Ersatz für pädagogische, sonderpädagogische oder sozialpädagogische Arbeit der Schule.

Was nach Angaben der Behörde unverändert bleiben soll

Behörde

Individueller Bedarf

Jede Entscheidung soll sich weiterhin nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes richten.

Behörde

Keine pauschale Obergrenze

Nach Angaben der Behörde gibt es weiterhin keine Höchstgrenze für die Zahl der Bewilligungen.

Behörde

Spezielle Förderbedarfe

Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen sollen die bisherigen Bewilligungsverfahren unverändert bleiben.

Quelle: BSFB, Pressemitteilungen vom 26.06. und 01.07.2026.

Was konkret geändert wird

Belegt

FSJ-Schulbegleitungen werden vollständig gebündelt

Schulbegleitungen durch Freiwilligendienstleistende sollen vollständig über sogenannte Kombinationsmaßnahmen organisiert werden.

Belegt

Eine Kraft kann mehrere Kinder unterstützen

Die Behörde definiert Kombinationsmaßnahmen als Formen der Schulbegleitung, bei denen eine Begleitungskraft mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder innerhalb einer Schule unterstützt.

Belegt

Vakanzen sollen über bestehende Kombinationen aufgefangen werden

Ist eine bewilligte Schulbegleitung noch nicht besetzt, sollen bestehende Kombinationsmaßnahmen derselben Kategorie genutzt werden. In begründeten komplexen Einzelfällen sollen Ausnahmen bei der Höherqualifizierung möglich bleiben.

Belegt

Besonderes Verfahren bei LSE

Bei künftig festgestelltem möglichen Förderbedarf Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung soll im ersten Schulbesuchsjahr zunächst geprüft werden, welche vorhandenen Hilfen ausreichen. Danach kann geprüft werden, ob zusätzlich Schulbegleitung erforderlich ist; komplexe Einzelfälle können früher bewilligt werden.

Was bedeutet das für eine bisherige 1:1-Begleitung?

Wichtig: Eine personenbezogene Bewilligung war auch bisher nicht automatisch gleichbedeutend mit einer exklusiven 1:1-Begleitung; Hamburger Informationsmaterial sah bereits vor, dass eine personenbezogene Bewilligung gegebenenfalls innerhalb einer Kombinationsmaßnahme umgesetzt werden kann.

Wenn ein Kind jedoch tatsächlich eine exklusive 1:1-Begleitung hatte und diese durch eine geteilte Begleitung ersetzt wird, verändert sich die gleichzeitig verfügbare individuelle Unterstützung: Eine Person kann nicht zwei Kinder an verschiedenen Orten zur selben Zeit begleiten. Ob eine solche geteilte Organisation den festgestellten Bedarf eines konkreten Kindes deckt, ist deshalb eine Einzelfallfrage.

Warum von „Kürzung“ und „Weiterentwicklung“ gleichzeitig gesprochen wird

Kritik der Elternkammer

Weniger individuelle Verfügbarkeit möglich

Die Elternkammer kritisiert unter anderem die stärkere Bündelung, Änderungen bei unbesetzten Stellen, die Qualifikation des eingesetzten Personals und das Verfahren bei LSE. Sie fordert eine bedarfsgerechte und transparente Ausgestaltung.

Beschluss der Elternkammer lesen ↗ (öffnet in einem neuen Tab)

Was über die Umsetzung dokumentiert ist

540Fälle wurden laut Elternkammer erneut geprüft.
468dieser Prüfungen waren zu ihrem genannten Stand abgeschlossen.
377der abgeschlossenen Prüfungen führten laut Elternkammer zu einer geänderten Entscheidung.

Die Elternkammer weist selbst darauf hin, dass daraus keine allgemeine Fehlerquote für alle Schulbegleitungsentscheidungen abgeleitet werden darf. Die Zahlen zeigen jedoch einen erheblichen Umfang nachträglicher Überprüfung.

Quelle: Elternkammer Hamburg, Beschluss vom 15.09.2026 ↗ (öffnet in einem neuen Tab)

ZWEI SYSTEME VERÄNDERN SICH

Was Schulbegleitung und GTS-Ganztag miteinander zu tun haben

Schulbegleitung und Ganztagszuweisung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Schulbegleitung ist individuelle Assistenz zur Teilhabe. Die GTS-Zuweisung finanziert dagegen allgemeine schulische Ressourcen für den Ganztag, etwa Lehrkraftzeit, Erzieheranteile und Honorarmittel.

Schulbegleitung

Individuelle oder gebündelte Assistenz für Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf.

GTS-Ganztag

Allgemeine personelle und finanzielle Ressourcen, mit denen die Schule ihren rhythmisierten Ganztag organisiert.

Einordnung

Da die beiden Systeme verschiedene Funktionen haben, können sie einander nicht einfach ersetzen. Wenn an einer Schule gleichzeitig individuelle Assistenz stärker gebündelt und der Professionenmix des GTS-Ganztags verändert wird, kann zusätzlicher Koordinationsdruck entstehen. Wie groß dieser Effekt an einer einzelnen Schule ist, lässt sich ohne schulspezifische Daten nicht seriös beziffern.

Fakten zur GTS-Umstellung

ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG

Aktueller parlamentarischer Stand

Der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat Ende September auch eine öffentliche Anhörung zur Schulbegleitung beschlossen. Der auf dieser Website genannte Termin 7. Oktober 2026 bezieht sich ausschließlich auf die geplante Anhörung zum GTS-Ganztag. Für die Anhörung zur Schulbegleitung wird hier kein Termin genannt.

NDR-Bericht zum Beschluss öffentlicher Anhörungen (öffnet in einem neuen Tab)